Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2018 - L 16/3 U 6/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,87297
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2018 - L 16/3 U 6/15 (https://dejure.org/2018,87297)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.05.2018 - L 16/3 U 6/15 (https://dejure.org/2018,87297)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. Mai 2018 - L 16/3 U 6/15 (https://dejure.org/2018,87297)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,87297) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 31/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeld - Arbeitsunfähigkeit - Beendigung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2018 - L 16/3 U 6/15
    Arbeitsunfähigkeit ist danach gegeben, wenn der Versicherte seine zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalles konkret ausgeübte Tätigkeit wegen der Gesundheitsbeeinträchtigungen nicht (weiter) verrichten kann (BSG, SozR 4-2700 § 46 Nr. 3 Rn 12).
  • OLG Köln, 01.06.2007 - 6 U 232/06

    "Wlan-Router nicht vorrätig" - Beginn des Laufs der Verjährungsfrist eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2018 - L 16/3 U 6/15
    Das SG Duisburg hat sich mit Beschluss vom 5. September 2006 für örtlich unzuständig erklärt und die Rechtsstreitigkeiten ( S 6 U 226/06; S 6 U 232/06 und S 6 U 233/06) an das zuständige SG Lüneburg verwiesen.
  • OLG Stuttgart, 02.04.2007 - 6 U 226/06

    Kommanditgesellschaft; Haustürgeschäft: Rückabwicklung einer stillen Beteiligung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2018 - L 16/3 U 6/15
    Das SG Duisburg hat sich mit Beschluss vom 5. September 2006 für örtlich unzuständig erklärt und die Rechtsstreitigkeiten ( S 6 U 226/06; S 6 U 232/06 und S 6 U 233/06) an das zuständige SG Lüneburg verwiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht